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Im Jahr 2016 hat der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. eine unverbindliche Empfehlung für Honorare veröffentlicht. Diese Empfehlung trat an die Stelle der bis 2009 gültigen Tabelle aus der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gemäß § 34 HOAI.
Das Honorar für die Erstellung von Gutachten richtet sich nach dieser Richtlinie und wird abhängig von der Art des Bewertungsauftrags sowie dem Umfang des Gutachtens individuell im Vertrag festgelegt.
Vor Auftragserteilung besprechen wir die Vergütung. Sie können mich telefonisch unter +49(351) 2661614 erreichen.
Honorarrichtlinie (PDF)
Das Honorar für Kurzgutachten oder Markteinschätzungen vereinbaren wir individuell je nach Objekt und Schwierigkeitsgrad.
Allgemeine Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
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Bausachverständiger
für Schäden an Gebäuden
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Sachverständiger
Sebastian Markowski
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KONTAKT:
Bausachverständiger/ Baugutachter
Sebastian Markowski
Mühlenbachweg 14, 40724 Hilden
Tel. 02103-9638885